Der Ärger um die Zweckentfremdung von Wohnungen für das meist touristische Angebot an Ferienwohnungen beschäftigt die wohnungspolitischen Debatten der Stadt seit einigen Jahren. Die zögerlich eingeführte Zweckentfremdungsverordnung hält lange Schonfristen für die Vermieter/innen von Fereinwohnungen bereit und den Bezirken wird ein resolutes Umsetzen der Verordnung kaum zugetraut.
Im Berliner Stadtbezirk Wedding haben Aktivsit/innen einer Erwerbsloseninitiative die Angelegenheit nun selbst in die Hand genommen und eine Ferienwohnung bezogen. In einer Mitteilung der Erwerbsloseninitiative BASTA heißt es:
Am 19.01.2016, gegen 8 Uhr bezog eine Gruppe von Erwerbslosen der Initiative BASTA eine Ferienwohnung in der Soldiner Straße 26, um auf die Problematik der Zweckentfremdung von Wohnraum aufmerksam zu machen. Alle Nachbar_innen und Interessierte sind eingeladen, die Wohnung zu besuchen.
In den kommenden Tagen werden Beratungsangebote der Initaitive in die Ferienwohnung in der Soldiner Straße 26 verlegt. Der Protest richtet sich nicht nur an die Hausverwaltung der Wohnung, sondern auch an den Bezirk. Die Forderung der Initiative lautet:
Der Bezirk Mitte soll Ferienwohnungen beschlagnahmen und in Wohnraum umwandeln
Eine Reihe von Medien berichteten über die Aktion:
- BZ: „Wedding: Aktivisten „beschlagnahmen“ Ferienwohnung„
- Tagesspiegel: „Erwerbsloseninitiative „beschlagnahmt“ Ferienwohnung„
- Morgenpost: „Beschlagnahmte“ Ferienwohnung im Wedding nur gemietet„
- Neues Deutschland: „Gegen Zweckentfremdung: Initiative macht Touristenappartement zu sozialem Zentrum„
- Süddeutsche Zeitung: „Hartz-IV-Empfänger gegen Airbnb„
Alle Artikel berichten relativ wohlwollend über die Aktion der Erwerbsloseninitiative und fast scheinen die Autor/innen eine wenig enttäuscht darüber zu sein, dass es gar keine ‚echte‘ Besetzung und Beschlagnahme der Fereienwohnung gegeben hat. Diese Inkonsequenz nun ausgerechnet der Initaitve BASTA zu unterstellen ist dabei aberwitzig, denn die Konsequenz der zuständigen Verwaltung beschränkt sich bisher auf wortstarke Ankündigungen. Mit der geforderten „Beschlagnahme“ jedoch zeigt der Protest im Wedding wie ein Umgang mit den Zweckentfredmungen in Berlin aussehen sollte.
Angesichts von geschätzten 17.000 Ferienwohnungen in der Stadt wäre die konsequente Verfolgung der Zweckentfremdung ein substantieller Beitrag zur Wohnungsversorgung, der sogar die Neubauleistung des letzten Jahres deutlich überschreiten würde. Insbesondere die geschäftsmäßig organisierten Ferienwohnungsvermietungen bieten sich für eine resolute Umsetzung der Zweckentfremdungsverordnung an.
Die in der Regel möblierten Zimmer eignen sich von der Austattung nahezu perfekt für eine kurzfristige Unterbringung von Wohnungslosen und Geflüchteten. Analysen von Airbnb-Angeboten im letzten Jahr zeigten, dass etwa 10 Prozent der Anbieter mehr als eine Wohnung in dem Internetportal ausschreiben. Eine Auswertung der etwa 6.000 ausgelesenen Airbnb-Daten ergab, das 30 Prozent aller angebotenen Ferienwohnungen geschäftmäßig vermietet werden.
Fast 10 Prozent der Ferienwohnungen wurden von Anbietern angeboten, die sogar 10 oder mehr Fereinwohnungen in das Vermittlungsportal gestellt hatten. Hochgerechnet auf das geschätzte Gesamtvolumen der zweckentfremdeten Wohnungen in Berlin würden allein durch die Beschlagnahme der geschäftmäßig angebotenen Wohnungen auf einen Schlag mehr als 5.000 Wohnungen Bereitgestellt werden können. Das wären etwa zwei mal soviele Wohnungen, wie durch das mit 150 Mio. Euro dotierte Soziale Wohnungsbauprogramm zur Zeit pro Jahr errichtet werden. Bei strenger Einhaltung der Mietpreisbremse würden sogar die Mieten etwa auf dem Niveau der neuerrichteten Sozialwohnungen liegen.
Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel hat bereits kurz vor Weihnachten ein verstärkte Verfolgung der Zweckentfremdung angekündigt. Gegenüber der Berliner Zeitung formulierte er markig:
„Kein Eigentümer von illegalen Ferienwohnungen soll sich in dieser Stadt sicher fühlen“
„Wir bereiten gegenwärtig in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt eine Ausschreibung vor, um für mehrere Monate Honorarkräfte in den Bezirken beschäftigen zu können“, sagte Geisel. „Sie sollen die bezirklichen Wohnungsämter dabei unterstützen, die offiziell benannten 6500 Ferienwohnungen dem Wohnungsmarkt wieder zuzuführen.“
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By: Markierungen 01/24/2016 - Snippets on Januar 24, 2016
at 4:33 am
Wie das Ganze mit der Vermietung von Ferienwohnungen in Berlin läuft, finde ich auch nicht gut. Denn es gibt immer mehr Menschen, die in den Großstädten keinen bezahlbaren Wohnraum mehr finden. Allerdings ist es in Deutschland schon per Gesetz nicht möglich, Wohnraum zu beschlagnahmen. Diese Forderung verfehlt vollkommen das Ziel, da sie nicht durchgesetzt werden kann. Der Einzige, der an der jetzigen Situation etwas ändern kann, ist der Gesetzgeber. Es könnte zum Beispiel vorgegeben werden, dass in einem bestimmten Bezirk nur eine begrenzte Anzahl an Ferienwohnungen vermietet werden dürfen. Werden illegal Ferienwohnungen betrieben, muss diese Tätigkeit mit einer hohen Geldstrafe belegt werden. So wird es für die meisten Menschen uninteressant, illegal Ferienwohnungen zur Miete anzubieten und das Problem ist ganz einfach gelöst.
By: immobiliencommunity on Februar 11, 2016
at 6:53 pm