Verfasst von: ah | Juli 7, 2010

„Recht auf Stadt“ – Mehr als ein guter Slogan?

Im Rahmen der Utopia Now Konferenz in Erfurt war ich Ende Mai diesen Jahres zu einem Workshop mit dem schönen Titel: „right to the city“ eingeladen. Meinen Inputbeitrag gibt es für alle, die die Konferenz verpasst haben, jetzt nachzulesen.

Im Erfurter hEFt für Literatur, Stadt und Alltag gibt es eine kleine Nachlese der Konferenz (hEFt, Juli 2010, pdf). Mein Beitrag ist hübsch layoutet auf den Seiten 32/33 zu finden, kann aber auch gleich hier gelesen werden…

„Recht auf Stadt“ – mehr als nur ein guter Slogan

Andrej Holm

Unter dem Stichwort „Right to the City“ („Recht auf Stadt“) konstituieren sich weltweit neue städtische Protestbewegungen, die gegen die neoliberale Hegemonie eigene Ansprüche an den städtischen Entwicklungen einfordern.

Die Aktivitäten und Forderungen die sich auf ein „Recht auf Stadt“ beziehen sind dabei sehr vielfältig: in New Orleans fordern die Mieter/innen der Sozialwohnungssiedlungen die Rückkehr in ihre preiswerten Wohnungen Jakob/Schorb 2008), in Madrid protestieren Sexarbeiterinnen und Bewohner/innen gegen die Verdrängung aus ihrer Nachbarschaft (http://antitriball.wordpress.com/), in Istanbul wehrte sich eine Roma-Nachbarschaft gegen den Abriss einer ganzen Siedlung (Tan 2009), in Wuppertal mobilisierte ein breites Bündnis gegen das kommunale Spardiktat und in Hamburg besetzten Künstler/innen die letzten historischen Gebäude im Gängeviertel um die Neubaupläne eines Investors zu verhindern. Kaum ein Stadtprotest der letzten Jahre, der nicht auf die Parole „Recht auf Stadt“ zurückgriff. Wie ist diese hohe und auch internationale Attraktivität für ein „Recht auf Stadt“ zu erklären und welche Potentiale birgt der Ansatz für städtische Soziale Bewegungen?

Das Konzept

Inhaltlich geht die Forderung nach einem „Recht auf Stadt“ auf den französischen Soziologen Henri Lefebvre zurück, der schon in den 1960er Jahren das “Recht auf die Stadt” als eine “Recht auf den Nichtausschluss” von den Qualitäten und Leistungen der urbanisierten Gesellschaft konzipierte (Lefebvre 1990: 160). In seinem Text Le droit à la ville von 1968 beschreibt Henri Lefebvre die kapitalistische Stadt, insbesondere ihre sozioökonomische Segregation und die damit einhergehenden Entfremdungserscheinungen wie der „Tragik der banlieusards“, die in weit vom Zentrum entfernte „Wohnghettos“ vertrieben wurden (Lefebvre 1973: 121). Vor diesem Hintergrund stellt er die Forderung auf nach einem „Recht auf die Stadt“ als kollektive Wiederaneignung des städtischen Raumes durch buchstäblich an den Rand gedrängten Gruppen auf.

Lefebvres Aufruf, das „Recht auf die Stadt“ zu ergreifen und die Stadt zu verändern bezieht sich dabei gleichzeitig auf die Stadt als physische Form und die mit ihr in Wechselwirkung stehenden sozialen Verhältnisse und Praktiken. Gemeint sind damit alle Formen des diskursiven und instrumentellen Entwurfs künftiger städtischer Entwicklungen. „Recht auf die Stadt“ – so ließe sich dieses Verständnis zusammenfassen – beschränkt sich nicht auf die konkrete Benutzung städtischer Räume, sondern umfasst ebenso den Zugang zu den politischen und strategischen Debatten über die künftigen Entwicklungspfade.

Vor dem Hintergrund der fordistischen Stadtentwicklung von Paris benennt Lefebvre zunächst das Recht auf Zentralität und das Recht auf Differenz als die zentralen Bestandteile eines Rechts auf die Stadt. Das Recht auf Zentralität steht für den Zugang zu den Orten des gesellschaftlichen Reichtums, der städtischen Ìnfrastrukturen und des Wissens. Das Recht auf Differenz deutet die Stadt als Ort des Zusammenkommens, des sich Erkennens und Anerkennens und der Auseinandersetzung. In anderen stadtsoziologischen Debatten ist von der ‚Integrationsmaschine Stadt’ die Rede, die aus der Fähigkeit Verschiedenartigkeiten zu verdichten, einen individuellen und gesellschaftlichen Mehrwert produziert.

Eine dritte Ebene des ‚Rechts auf die Stadt’ orientiert sich an den utopischen Versprechungen des Städtischen und reklamiert ein Recht auf die schöpferischen Überschüssen des Urbanen. Hintergrund dabei sind die Erfahrungen des fordistischen Klassenkompromisses, der in den funktionalen, modernen Stadtplanungen „unbefriedigende Lösungen für die sozialen Grundbedürfnisse“ hervorbrachte. So wurde etwa das ‚Recht auf Wohnung‘ in den Projekten des Massenwohnungsbaus nur unter dem Verlust anderer ’städtischer Qualitäten‘ bedient. Insbesondere die Stadt als offener Raum des kulturellen Austausches und der Kommunikation war – so die Argumentation von Lefebvre – in den Wohnungsbauprojekten nicht zu finden.

„Recht auf Stadt“ und soziale Bewegungen

Seit den späten 1990er Jahren wurde Lefebvres Forderung sowohl in der Geographie und Stadtforschung als auch in sozialen Bewegungen vielfach wieder aufgenommen (Mayer 2009) . Hintergrund ist nun weniger als bei Lefebvre die fordistische Stadt der Moderne, als vielmehr die neoliberale Stadt, die mit neuen Produktionsweisen in Verbindung steht, eine neue Gestalt annimmt und neue Ausschlüsse produziert. Für die dauerhaft ökonomisch Ausgeschlossenen oder die aus gentrifizierten Innenstädten verdrängten Bewohner/innen, aber auch für die wachsende Zahl der von restriktiven Zuwanderungspolitiken betroffenen Migrant/innen und Illegalisierten stellt sich die Frage nach der Teilhabe an der Stadtgesellschaft und ihren Ressourcen in sehr unmittelbarer Weise.

Die Attraktivität des „Recht auf Stadt“ Konzeptes für Protestmobilisierungen lässt sich vor allem auf seine Vieldeutigkeit zurückführen. Das „Recht auf Stadt“ lässt sich nicht auf einen individuellen Rechtsanspruch im juristischen Sinne verkürzen (Marcuse 2009:193) sondern ist gesellschaftliche Utopie und kollektive Forderung zugleich. Das „Recht auf Stadt“ skizziert Vorstellungen einer besseren Welt und gibt Anregungen für die Wunschproduktion sozialer Bewegungen – zugleich werden mit dem „Recht auf Stadt“ meist konkrete Forderungen verbunden, die oft mit umsetzbaren Reformstrategien verbunden werden (Harvey 2008: 37 ff.).
Für Protestbewegungen kann das „Recht auf Stadt“ verschiedene Funktionen haben.

Das „Recht auf Stadt“…

  • ist Legitimationsressource im Sinne einer moralischen Ökonomie, die legitime Vorstellungen von sozialen Normen und Verpflichtungen mit einer breiten öffentlichen Zustimmung verbindet. Insbesondere die Formulierung eines Rechts auf Nicht- Ausschluss von den städtischen Qualitäten hat einen universellen Charakter (Holm 2009).
  • ist Orientierungsmaßstab für die Organisation des Gemeinwesens und eröffnet Perspektiven der (lokal)staatlichen Institutionalisierung verschiedener Forderungen. So können verschiedene Instrumente, Programme und Leitbilder von Stadtregierungen mit den skizzierten Dimensionen eines „Rechts auf Stadt“ beurteilt und überprüft werden.
  • ist Praxisorientierung für eine Ausrichtung sozialer Bewegungen auf eine politische Selbst- und Mitbestimmung sowie Praktiken der (Wieder)Aneignung. Das „Recht auf Stadt“ lässt sich nicht auf konkrete Forderungen und Projekte beschränken sondern steht für nichts weniger als den Anspruch auf eine (Re)Politisierung der Stadtpolitik, verstanden als eine eine öffentliche Verhandlung über Dinge, von den alle Betroffen sind.
  • ist Organisationsansatz für neue breite Bündnisse, da unter dem Dach eines „Recht auf Stadt“ verschiedene, sonst marginalisierte Themen und Initiativen zu „neuen Mehrheitsbündnissen“ verknüpft werden können (Liss/Staples 2008). In den US-Städten aber auch in Hamburg gibt es bereits Versuche für die Institutionalisierung von solchen Netzwerken.

Die neoliberale Neustrukturierungen der Gesellschaft werden sich verstärkt in den Städten umsetzen und dort sichtbar werden. Gesellschaftliche Utopien und Alternativen werden daher immer auch Alternativen für die Organisation des Städtischen sein. Mit einem „Recht auf die Stadt“ verbinden sich nicht nur Mobilisierungen zu einzelnen Konfliktlinien marginalisierter Interessengruppen, sondern die Chance auf sozialer Mobilisierungen und neue Bündnisse, die Perspektiven einer Vergesellschaftung jenseits von Staat und Markt verfolgen.

Literatur:

Harvey, David (2008): Right to the City. New Left Review, 53, 09/10 2008, 23-40
Holm, Andrej 2009: Recht auf Stadt – Soziale Kämpfe in der neoliberalen Stadt. In: Rosa- Luxemburg-Stiftung Thüringen e.v. (Hrsg.): Die Stadt im Neoliberalismus. Erfurt: RLS/Gesellschaftsanalyse, 27- 37
Jakob, Christian; Schorb, Friedrich 2008: Soziale Säuberung. Wie New Orleans nach der Flut seine Unterschicht vertrieb. Münster: Unrast Verlag
Lefebvre, Henri (1973): Le droit à la ville. Paris : Anthropos.
Lefebvre, Henri 1990: Die Revolution der Städte, Frankfurt/M.: Hain
Liss, Jon; Staples, David 2008: New Folks on the Historic Bloc – Worker Centers and Municipal Socialism. Vortrag auf der „Right to the City Konferenz“, 7. November, Berlin
Marcuse, Peter (2009): From critical urban theory top the right to the city. In CITY, 13/2-3, 185-197
Mayer, Margit (2009): Das „Recht auf die Stadt“ – Slogans und Bewegungen. In: Forum Wissenschaft 26/1, 14-18
Mitchell, Don 2003: The Right to the City: Social Justice and the Fight for Public Space. New York and London: Guilford Press
Tan, Pelin (2009): Istanbul: Widerstand im Stadtteil und gegenkultureller Raum. In: Grundrisse 30

(erschienen in: hEFt für Literatur, Stadt und Alltag, Juli 2010, 32-33)


Antworten

  1. Aus meiner postkolonialen Perspektive verärgert es mich schon länger, dass die universitären Geisteswissenschaften unentwegt und unbeirrt irgendeine „Kosmopolitik“ (oder jüngst auch einen „Kosmofeminismus“) feiern, der/m jeder Bezug auf die (un)soziale Realität abhanden gekommen ist. Ich bin bislang zwar nur bis zu Mike Davis Planet der Slums vorgestoßen, und darf daher sagen: vielen, wirklich ausgesprochen vielen Dank für die Einführung bzw. den Überblick und die Literaturverweise!

  2. Hallo AH,

    um es mal platt auszudrücken ist für mich die Kernaussage der Recht auf Stadt Bewegung nichts weiter als der Ruf nach mehr Transferzahlungen durch die Mittel- und Oberschicht an das Prekariat um bequem in seinem angestammten Revier weiter wohnen zu können. Sozusagen Recht auf Stadt = Recht auf mehr Kohle (egal ob direkt, oder indirekt subventioniert durch die Gesellschaft wie z.B. sozialer Wohnungsbau). Egal wie man es dreht und wendet, es reduziert sich am Ende wie immer auf die eigene ökonimische Situation. Die ist bei den Betroffenen natürlich nicht so üppig wie bei den Zuzüglern, aber wenn man erhlich ist denken beide Seiten an das für sie wichtigste: sich selbst. Da sind die Recht auf Stadt Leute keinen Deut besser als der Rest der Bevölkerung (im Allgemeinen, eizelne Persönlichkeiten ausgenommen).

    Und einige der Begründungen finde ich auch etwas an den Haaren herbeigezogen, wobei ich es in einer sochen Situation als Betroffener vermutlich nicht anders machen würde. Hier einige Beispiele:

    „Recht auf den Nichtausschluss von den Qualitäten und Leistungen der urbanisierten Gesellschaft“ => wo wird denn jemand ausgeschlossen, wenn er nun z.B. in Berlin in Mariendorf oder in HH am Ende von Wandsbeck wohnt? Sorry, aber die Leute gehen nicht in die Pampa nach NW-Mecklenburg. Hier gibt es immer Bahnen und Busse wo man schnell im Zentrum ist. Das ist für mich ein Bequemlichkeitsgedanke….

    „Fähigkeit Verschiedenartigkeiten zu verdichten, einen individuellen und gesellschaftlichen Mehrwert produziert“ => naja, ich finde da läuft in verschiedenen Integrationsbereichen mehr schief als das es gut läuft. Finde ich durch die rosa Brille gesehen. Wo ist denn der Mehrwert für die Mittelklasse? Wieder mal ein „schönmalen“ von Unten um die eigene Situation zu verbessern.

    Was mich am meisten stört ist der Satz: „gesellschaftliche Utopie und kollektive Forderung zugleich. Das „Recht auf Stadt“ skizziert Vorstellungen einer besseren Welt“. Hier hat man wieder mal klassische Bild der Linken: Nur ihre Gedanken sind gut und richtig. Kollektiv stimmt nicht, da es genügend „andere“ Leute gibt, die die Gentrification-Entwicklung begrüßen. Schön erst mal so tun, als ob 90% der Bevölkerung hinter den Forderungen stehen…für mich ist der Satz überheblich.

    • Lieber MBE,

      was hast Du gegen die Bequemlichkeit in meinem angestammten Revier?
      So viel Kohle bekomme ich doch garnicht.
      Das Wichtigste bin immer noch ich selbst, warum sollte ich da besser als die anderen sein?

      Ist doch gut, wenn Verschiedenartigkeit verdichtet wird.
      In dem Haus wo ich wohne bekriegen sich Landsleute zweier verschiedener Nationalitäten bis aufs Messer. Der gesellschaftliche Mehrwert hält sich hier zwar in Grenzen, aber für mich ist das gut.
      Mieterhöhungen werden in diesen Verhältnissen schwer durchsetzbar sein und neue Mieter trauen sich erst garnicht rein.

      Alle Gedanken sind gut und richtig – so lange sie mich in meiner Bequemlichkeit bestätigen.

      Viele Grüsse vom Sparfuchs

  3. […] Schritt für schritt kommt der Ruhrpott in die Gänge und ist die Hamburger Gängeviertel initiative am 14.07.2010 // 19.oo im Künstlerhaus Dortmund zu Gast. Unter dem Motto »KOMM IN DIE GÄNGE« besetzten 2009 Künstler/innen in Hamburg einen leerstehenden Gebäudekomplex. Sie machten damit nicht nur auf ihre prekäre Arbeits- und Raumsituation aufmerksam, sondern mischten sich auch handgreiflich in die Auseinandersetzung um die Gestaltung und Vermarktung der Stadt ein. »KOMM IN DIE GÄNGE« ist Teil einer städtischen Bewegung in Hamburg und markiert einen Ankerpunkt in den Kämpfen gegen ökonomische Aufwertung bei gleichzeitiger Verdrängung (gentrification) sowie für ein Recht auf Stadt. […]

  4. […] Mittwoch, den 14.07.2010 war es soweit und ein erster Schritt in Richtung Recht auf Stadt im Ruhrpott wurde gemacht. Circa 100 Besucher/innen diskutierten sehr lebhaft, wie Hamburg in die […]

  5. […] und die Verantwortung stets nach oben delegiert wird. Das neue Selbstbewusstsein der noch jungen Recht auf Stadt Bewegung , das Recht auf Differenz, Mitbestimmung, Raumaneignung (vor allem in Hamburg, Berlin, Düsseldorf, […]

  6. Im AK „FORUM GEGENARGUMENTE“ werden aktuelle und grundlegende Themen aus Politik, Wirtschaft, (Aus)bildungund anderen Gesellschaftsbereichen diskutiert. Zur Debatte stehen also System und Alltag unseres kapitalistisch bestimmten Gemeinwesens und seiner demokratischen Ordnung. Wer sich diese nicht von in Öffentlickeit undWissenschaft verbreiteten Ideologien schönfärben lassen, sondern wissen will, wie und zu welchem Zweck sie eingerichtet sind und wie sie funktionieren, ist herzlich eingeladen zu den nächsten Terminen:

    Die „Gentrifizierung“ und ihre Kritiker –

    Die urbane Bohème kollidiert mit den Berechnungen des Grundeigentums und proklamiert ein „Recht auf Stadt“.

    Wie jedes andere Bedürfnis ist auch das Wohnen in der freien Marktwirtschaft eine Geldfrage. Wohnraum, diese elementare Lebensbedingung, existiert hier zu Lande – unter dem Schutz der staatlichen Rechtsordnung – als Privateigentum. Wer selbst kein Wohnungseigentum besitzt, muss sich für einen Vermieter als Geldquelle bewähren und konkurriert dabei mit anderen privaten sowie gewerblichen Interessenten und deren Zahlungsfähigkeit. Diese simple – und jedermann bekannte – Rechnungsweise macht das Wohnen für arme Leute nicht nur zu einer beengten, sondern auch noch zu einer unsicheren Angelegenheit. So gereicht die Sanierung eines maroden Mietshauses seinen Bewohnern paradoxer Weise nicht einfach zur Verbesserung, sondern zugleich zur Bedrohung ihrer eingerichteten Lebensverhältnisse – wenn nämlich ihr Einkommen die fällige Mieterhöhung nicht mehr hergibt.

    Die Einwohner der einschlägigen Szene-Viertel, in denen sich bislang noch halbwegs billig wohnen und konsumieren ließ, liegen also sicher nicht falsch, wenn sie die „Aufwertung“ dieser Quartiere fürchten, die sich Immobilienwirtschaft und Stadtplaner vorgenommen haben. Denn so zufrieden sie mit ihrem „selbstbestimmten Leben“ und „kreativen Arbeiten“ in den ehemaligen Arbeitervierteln auch sein mögen, den Renditeansprüchen der Investoren und dem politischen Ziel einer kapitalistisch „wachsenden Stadt“ ist ihre beschränkte Zahlungsfähigkeit ein Dorn im Auge. Das Potential dieser zentralen Lagen verlangt nämlich nach Erschließung durch gehobenes Wohnen und Arbeiten der wirklichen Leistungsträger dieser Gesellschaft – und Leistung misst sich im Kapitalismus bekanntlich am Geld, das sie erlöst.

    Etliche Bewohner wollen sich nicht einfach eine neue Wohnung suchen, sondern „praktischen Widerstand“ gegen ihre „Verdrängung“ leisten. Sie belassen es auch nicht dabei, gegen Mieterhöhungen oder Kündigungen die Gerichte anzurufen, sondern wollen „Strategien entwickeln“, um die „Verwertungs- und Standort-Logik zu unterlaufen“. Der realen Macht des Eigentums setzen sie ein ideelles „Recht auf Stadt“ entgegen, das „nicht gewährt“ wird, sondern das man „sich nehmen“ muss. Diese Bewegung zur „Aneignung der Stadt“ verbucht Erfolge – in Hamburg wird die Besetzung des Gängeviertels durch ein Künstler-Kollektiv von der Stadt erst geduldet und dann sogar legalisiert. Die Aktivisten der Bewegung qualifizieren das so „eroberte“ Gängeviertel als „Nische in der neoliberalen Stadt“ und fügen hinzu: „Wir können daraus eine Schneise machen!“

    Wir haben da unsere Zweifel und sehen einigen Klärungsbedarf in Sachen kapitalistisches Grundeigentum, staatliche Standort- und Wohnungspolitik und den „praktischen“ Widerstand dagegen – um diese Themen soll es gehen am

    Mi 9.02., 18.30 Uhr.

    Raum R104 Pferdestall Allende-Platz 1

  7. […] “Recht auf Stadt” – Mehr als ein guter Slogan? – Artikel von Andrej Holm auf seinem Gentrification Blog >>link<< […]


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