Verfasst von: ah | Januar 1, 2015

Berlin: David Borck Immobilien vermittelt Wohnungen zum Verkauf, ohne Eigentümerin zu sein

Abmahngebühren von über 800 Euro kann ich nicht eben mal aus der Portokasse bezahlen. Unterstützung ist also herzlich willkommen.

UPDATE: Vielen Dank den vielen Unterstützer/innen, die mit ihren kleinen und größeren Spenden innerhalb weniger Tage 780 Euro zusammengebracht haben!

Grund für diesen Blogbeitrag ist eine Abmahnung, die ich im Namen der David Borck Immobiliengesellschaft vom Rechtsanwalt Robert Golz aus der Kanzlei Härting kurz vor den Feiertagen erhalten habe. Anlass war ein Beitrag, der bereits im September 2013 veröffentlicht wurde.

Einen Artikel in der Morgenpost aufgreifend hatte ich die Geschichte eines Hauses in der Linienstraße 118 beschrieben, dessen Immobilienwert sich innerhalb von 16 Jahren um etwa das Zehnfache gesteigert hatte: „Goldrausch in der Linienstraße“.

1997 erwarb ein Hamburger Ehepaar das Haus für umgerechnet 700.000 Euro. Nach mehreren Eigentümerwechseln wurden 2013 die meisten Wohnungen des Hauses über die David Borck Immobiliengesellschaft für insgesamt etwa 8.000.000 Euro u.a. bei Immobilienscout24 zum Kauf angeboten. Über die Webpräsenz von David Borck Immobilien sind die aktuellen Eigentumswohnungsangebote in der Linienstraße 118 einzusehen. Fünfzehn der etwa zwanzig Wohungen sind bereits als „verkauft“ ausgewiesen und nur noch fünf Wohnungen werden zum Erwerb angeboten. Den Angaben der Webseite zufolge sind nur noch die Hälfte der Wohnungen im Haus vermietet.

Gegenstand der Abmahnung und der geforderten Richtigstellung waren zwei als „unwahre Tatsachenbehauptung“ angesehene Formulierungen, die die David Borck Immobiliengesellschaft fälschlicherweise als Eigentümerin des Hauses in der Linienstraße 118 auswiesen. Im Schreiben der Kanzlei Härting heisst es dazu:

„Unsere Mandantin ist indes nicht Eigentümerin des Grundstücks in der Linienstraße 118 in Berlin-Mitte. Sie übernimmt lediglich die Vermittlung des Verkaufs der dortigen Eigentumswohnungen.“

Die Behauptung, David-Borck-Immobilien sei Eigentümerin – so das Schreiben weiter – sei „im höchsten Maße geeignet, unsere Mandantin in ihrem allgemeinen Unternehmenspersönlichkeitsrecht zu verletzen.“ Die Behauptung sei geschäftsschädigend und angeblich hätten sogar Kunden von David-Borck-Immobilien aufgrund der Behauptung die Geschäftsbeziehung zu ihr beendet.

Kurzum: Die David Borck Immobiliengesellschaft ist nicht als Eigentümerin, sondern lediglich als Vermittlerin der Eigentumswohnungen am Immobiliengeschäft in der Linienstraße 118 beteiligt. Um also die kleine Unkorrektheit des urspünglichen Blogbeitrages nicht zu wiederholen: Die von David-Borck-Immobilien in der Linienstraße 118 angebotenen Wohnungen gehörten ihr gar nicht. Der von mir beauftragte Rechtsanwalt Dr. Ansgar Koreng hat in meinem Namen Kontakt zur Gegenseite aufgenommen, um zu signalisieren, dass ich die umstrittene Passage gerne ändern kann. Was ich inzwischen auch getan habe. Auch eine entsprechende Unterlassungserklärung habe ich mittlerweile abgegeben: Ich werde künftig nie wieder behaupten, die David Borck Immobiliengesellschaft sei Eigentümerin des Hauses in der Linienstraße 118 in Berlin-Mitte. Inhaltlich ist das alles kein Problem: Ärgerlich sind allenfalls die Kosten der Abmahnung von über 800 Euro. Für einen unkommerziell betriebenes Blog ein reichlich happiger Betrag.

Mein Anwalt, der häufig Blogger vertritt, sagte mir, dass es oft vorkommt, dass jemand, über den unvorteilhaft berichtet wurde, juristische Möglichkeiten sucht, so eine Berichterstattung anzugreifen. Wenn man dann am Kern der Geschichte nichts beanstanden kann, werden eben irgendwelche Kleinigkeiten angegriffen. Das sei leider mittlerweile ziemlich üblich geworden. Dass sich so etwas auf die freie Meinungsäußerung im Internet einschüchternd auswirken kann, liegt auf der Hand.

Am Kern des Beitrages – der die Ertragserwartungsspekulation des Berliner Wohnungsmarktes beschreibt, an der auch die David Borck Immobiliengesellschaft beteiligt ist – ändert die vorgenommene Korrektur indes nichts. Ob die Rolle als Vermittlerin von in Einzeleigentum umgewandelten Mietwohnungen für die David Borck Immobiliengesellschaft tatsächlich vorteilhafter ist als der Status einer Eigentümerin, mag jede/r selbst entscheiden.

Das Gentrificationblog jedenfalls wird auch künftig über die sozialen Folgen der Aufwertung, die Akteure und die Hintergründe der Berliner Stadtentwicklung berichten.


Antworten

  1. Ein Knieschuss für die David-Borck-Immobiliengesellschaft, wenn nun durch diesen offensichtlich konstruierten Abmahnungsgrund noch ein wenig mehr am kostbaren Lack des guten Rufes gekratzt wird. Zu blöd aber auch.

  2. Mich irritiert die Formulierung des Titels des Postings. Er suggeriert für mich, dass es eine Besonderheit oder gar Unregelmäßigkeit sei, dass ein Makler nicht Eigentümer der angebotenen Immobilie ist. Das dürfte aber der Regelfall sein, weil Makler zumeist nur eine Vermittlerrolle einnehmen und ihr Geschäftsmodell auf der Einnahme der entsprechenden Honorare basiert.

    Fragwürdig wird es für mich, wenn sie die Vermittlung von Objekten anbieten, für die sie keinen Auftrag des Eigentümers haben, und nach meiner Kenntnis dennoch gegenüber dem Käufer einen Anspruch auf Zahlung eines entsprechenden Honorars haben, wenn der Interessent sie zuerst kontaktiert hat und das Objekt – auf welchem Weg auch immer – später kauft.

    • Hallo Thomas,
      es gibt ja keine Verpflichtung für spektakuläre Überschriften. Der Titel spiegelt lediglich den Kern der Abmahnung wider, in der es ausdrücklich um den von dir beschreibenen Umstand geht, dass ein Vermittler von Eigentumswohnungen nicht Eigentümer sein muss.
      Gruße, ah

  3. ist der kern des problems nicht, dass eine maklergesellschaft, die provisionen für vermakelte objekte kassiert, die ihr gehören, natürlich illegal handelt? der makler darf nicht eigentümer sein, schon ein verdacht derartigen handelns wiegt schwer. da überrascht mich eine abmahnung nicht, ehrlich gesagt – das kann man als eine schwere anschuldigung auffassen.

  4. […] Menschen, die sich mit Wohnraum dumm und duselig verdienen und nicht wollen, dass sie öffentlich ge… […]

  5. Ist ja interessant dass solche Leute das lesen und nach dem Haar in der Suppe suchen. Man kann es als Bestätigung für den Bericht sehen wenn nur dieses Detail beanstandet wird dass sonst keinen interessiert.

  6. […] https://gentrificationblog.wordpress.com/2015/01/01/berlin-david-borck-immobilien-vermittelt-wohnung… […]

  7. Und was genau hat die Herrschaften daran gehindert, die Korrektur einfach in den Kommentarbereich oder eine dreizeilige E-Mail zu schreiben? Solch völlig unnötige Abmahnungen sollten nicht erlaubt sein, zumal deren Reputationsmanagement jawohl gepennt hat, wenn dieser Artikel schon über ein Jahr online ist. Ich bezweifle außerdem, dass jemandem ein Schaden entstanden ist – außer Andrej natürlich – denn kein vernunftbegabter Mensch kündigt eine Geschäftsbeziehung ohne Nachfragen auf wegen eines Nebensatzes in einem Blogeintrag. Aber dafür wird es sicher andere und gute Gründe geben.

  8. Einfach eine Gegendarstellung veröffentlichen. Dafür kriegt der Anwalt nix und zu mehr hat er auch kein Anrecht.

  9. Das ganze ist ärgerlich, sicherlich. Aber man sollte nicht ausschließlich die Schuld bei anderen suchen. Was würdest Du von einer Firma denken, die Dir für viel Geld eine Wohnung verkaufen möchte und zum Verkäufer „falsche“ Angaben macht, zumindest wenn man ihre Angaben (im persönlichen Gespräch o.ä.) mit Deinen hier vergleicht? Käme da möglicherweise Misstrauen bei Dir auf? So ging es vielleicht einem potenziellen Käufer, der das – gerichtsfest – klargestellt haben wollte. Bei dieser, nicht unwahrscheinlichen Konstellation, geht es um deutlich mehr Geld als 800 Euro.

    • echt, Andrej, sich hier so aufzuplustern! Was sind denn läppische 800€ gegen die Summen, die die armen Immobilieninvestoren aufbringen müssen?! Peanuts! Ein bißchen mehr Verständnis für Investoren wäre schon angebracht!

  10. […] […]

  11. Da Makler immer noch einen sehr hohen Prozentsatz am Verkauf von Häusern und Wohnungen verdienen, treiben auch sie die Preise mit in die Höhe. Das vermakeln von Häusern und Wohnungen sollte als Dienstleistung vom Verkäufer bezahlt werden, wie bei den Koalitionsverhandlungen längst beschlossen. Das würde Preistreiberei und zusätzlichen Druck auf Miete, deren Wohnungen meistbietend verkauft werden, verringern. Leider arbeitet der RDM im Moment stark daran, diese Gesetzesänderung durch Lobbyarbeit noch zu verhindern. http://www.rdm-berlin-brandenburg.de/aktuelles/mitteilungen/details/archive/2014/november/article/makler-wollen-nicht-streiken.html?tx_ttnews%5Bday%5D=06&cHash=cbc48ec542

  12. Schöner Artikel und wie witzig, ich kenne da Gebäude von dem Foto oben – das steht in Berlin Grünau und ist bereits modernisiert und gentrifiziert – schade!
    lg Bettina

  13. […] Ähnliche Erfahrungen machte der Gentrifizierungs-Blogger Andrej Holm. In seiner Berichterstattung über ein Haus in der Berliner Linienstraße 118, hatte er ein falsches Detail behauptet: Die von ihm kritisierte David Borck Immobiliengesellschaft war nicht Inhaberin sondern lediglich Vermieterin der strittigen …. […]

  14. Ich würde in solchen Fällen auch einfach per Mail oder telefonisch das Gespräch suchen und nicht gleich eine Abmahnung schicken. Ich denke das hätte sich auch einfacher und schöner klären lassen 😦


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